Wissen rund um die Immobilie
Verkauf trotz Grundschuld? So funktioniert die Lastenfreistellung!
💶 Es kommt manchmal vor, dass Eigentümer ihre Immobilie beleihen müssen. Wollen sie dann später ihre Immobilie verkaufen, erwartet der potenzielle Käufer natürlich, dass er diese Schulden nicht mit übernehmen muss.
❗ Zu diesem Zweck kann der Käufer eine Lastenfreistellung beantragen, die für ihn die Löschung der Fremdschulden bedeutet. Diese sogenannte Lastenfreistellung wird vom Notar, der den Verkauf abwickelt, in der Regel zusammen mit der Umschreibung des Eigentümers beim Grundbuchamt veranlasst.
☝🏼 Voraussetzungen hierfür sind eine vom Verkäufer eingeholte Löschungsbewilligung der Bank, die Zahlung des Verkaufspreises durch den Käufer und die Bezahlung der Restschuld durch den Verkäufer.
😊 Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht, der neue Eigentümer eingetragen und die Immobilie somit lastenfrei an den neuen Eigentümer übergeben.
💶 Die Kosten für die Lastenfreistellung sind gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu tragen. Sie richten sich nach der Höhe der Grundschuld.
Auf Ihrer Immobilie ist noch eine Grundschuld und Sie wissen nicht so recht, wie Sie damit den Verkauf auf die Beine stellen können?
Wir sind für Sie da!
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