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Bäume fällen auf dem Baugrundstück – Was ist erlaubt?
Wann darf man wo welchen Baum fällen? Wir geben einen Überblick!
➡️ Das Fällen eines Baumes unterliegt den strengen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Die Genehmigung zum Fällen eines Baumes erteilt das Umwelt-, Naturschutz- oder das Ordnungsamt der jeweiligen Kommune.
➡️ Die Baumschutzsatzungen weichen je Bundesland stark voneinander ab. Die Gemeindeverwaltungen geben verbindlich Auskunft darüber, welche Bäume ohne Genehmigung gefällt werden dürfen und wann eine Genehmigung notwendig ist.
➡️ Grundsätzlich gilt: Zum Schutz von nistenden Vögeln und anderer in Bäumen lebender Wildtiere darf im Zeitraum vom 1. März bis 30. September kein Baum auf einem Privatgrundstück gefällt werden.
➡️ In der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar dürfen Bäume auf privaten Grundstücken ohne Genehmigung gefällt werden, es sei denn, es befinden sich dort Bruthöhlen oder Nester, z. B. von Vögeln, Fledermäusen oder Hornissen.
➡️ Als grobe Richtwerte für eine Fällung ohne Genehmigung können diese Angaben gelten: Laubbäume mit einem Stammdurchmesser bis 60 cm, Nadelbäume bis 90 cm und Obstbäume bis 150 cm.