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Haus zu groß – Zimmer frei? 5 Tipps für die Zimmervermietung

Der Nachwuchs ist flügge geworden und wohnt nicht mehr zu Hause. Da bietet es sich in einem großen Haus an, ein Zimmer zu vermieten, denkt sich manch einer. Eine gute Idee, finden wir und sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten.

🪑 Das zu vermietende Zimmer muss sich in einem wohntauglichen Zustand befinden. Vermieten Sie das Zimmer mit Möbeln, obliegt es Ihnen, auch diese instand zu halten.

🪑 Auch befristete Vermietungen sind erlaubt, deshalb ist zu überlegen, ob nur kurz oder eher längerfristig vermietet werden soll. Beachten Sie dabei, dass eine Vermietung an Touristen vielerorts verboten ist. Vermieten Sie deshalb für mindestens zwei Monate.

🪑 Das Zimmer muss beheiz- und abschließbar und die Zugänge zu Bad und Küche gewährleistet sein. Ebenso gehört eine stabile und gute Internetverbindung zur Grundausstattung dazu.

🪑 Ein einzelnes Zimmer darf mit einer Warmmiete, also inkl. aller Nebenkosten, vergeben werden.

🪑 Achten Sie auf die Kündigungsfristen: Bei einem möblierten Zimmer beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, bei einem unmöblierten mindestens drei Monate.

Ist Ihr Haus insgesamt zu groß geworden, können Sie ja über einen eventuellen Verkauf Ihrer Immobilie nachdenken.

Wir beraten Sie gern.

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