Wissen rund um die Immobilie
Quick Tipp für Vermieter: Vermeiden Sie Flächenangaben im Mietvertrag!
Als Vermieter sollten Sie sich gründlich mit der Ausarbeitung des schriftlichen Mietvertrags vertraut machen. Das Schriftstück wird Sie und Ihren künftigen Mieter im Idealfall über Jahre hinweg rechtlich binden.
💡 Aus diesem Grund möchten wir Ihnen heute einen Tipp geben:
Vermeiden Sie Flächenangaben im Mietvertrag. 💡
Unrichtige Flächenangaben können Minderungsansprüche und Kündigungsrechte des Mieters auslösen. Da die Wohnungsgröße kein nötiger Bestandteil des Mietvertrages ist, sollten Sie als Vermieter darauf achten, dass diese Werte nur vertraglich festgehalten werden, wenn die Zahlen der tatsächlichen Wohnfläche entsprechen.
Geben Sie Flächenmaße für die Berechnung der Betriebskosten an, ist die Aufnahmen einer Ausschlussklausel in den Mietvertrag zu empfehlen, die einen Anspruch auf Mietminderung bei Abweichungen der angegebenen Flächenzahl ausschließt.
Selbstverständlich können wir uns ausführlich über das Thema austauschen. Melden Sie sich gern.
Ihr Team von KOCH IMMOBILIEN
Telefon: 03601812842
E-Mail: Kontakt@Traum.Immobilien