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Aufgeklärt: Wann darf die Kaution eines Mieters einbehalten werden?
Als Vermieter können Sie die Mietkaution einbehalten, wenn nach Beendigung des Mietvertrages offene Forderungen aus dem Mietverhältnis noch nicht beglichen sind.
Anbei zeigen wir Ihnen eine Übersicht, wann Sie als Vermieter die Mietsicherheit oder Teile davon einbehalten dürfen:
❇️ nicht gezahlte Miete
❇️ Schönheitsreparaturen (oder Schadensersatz wegen nicht erfolgter Schönheitsreparaturen)
❇️ Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache
❇️ Nachzahlung nicht beglichener Betriebskosten
➡️ Wichtige Hinweise:
🟢 Das Einbehalten der Mietkaution für Schönheitsreparaturen ist nur dann rechtmäßig, wenn der Mieter laut Mietvertrag überhaupt dafür zuständig ist. Das muss im Mietvertrag explizit festgehalten werden.
🟢 Sie haben als Vermieter nicht unbefristet lange Zeit, etwaige Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen. In der Regel werden 6 Monate als Frist für angemessen erachtet.