Wissen rund um die Immobilie
Immobilien ABC: 🅱️ wie Beurkundung
Soll eine Immobilie den Eigentümer wechseln, steht als finaler Schritt der Notartermin und die Beurkundung an. Beurkundung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Notar den Kaufvertrag aufsetzt, welche die Rechtmäßigkeit der Vereinbarungen, Handlungen oder Aussagen der beteiligten Personen nachweist. Ohne die Beurkundung kann das Eigentum von Immobilien nicht übertragen werden.
Wir erläutern Ihnen kurz, wie der Besuch zwecks Beurkundung beim Notar abläuft:
- Der Vertrag wird den beteiligten Parteien vom Notar laut und deutlich vorgelesen.
- Käufer und Verkäufer können, während der Vertrag vorgelesen wird, Fragen stellen.
- Der Vertrag wird anschließend von beiden Parteien in Anwesenheit des Notars unterschrieben.
- Durch die anschließende Unterschrift des Notars wird der Vertrag wirksam.
- Die Kosten der Beurkundung richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie, nicht nach der aufgewendeten Zeit.
- Der Notar ist im Gegensatz zum Anwalt verpflichtet, keine Partei zu ergreifen, und muss beide Seiten neutral beraten.