Wissen rund um die Immobilie
Immobilienverkauf: Das müssen Sie dem Käufer erzählen
Wenn sich nach dem Abschluss des Kaufvertrages Schäden oder Mängel an der Immobilie zeigen, kommt es zwischen Verkäufern und Käufern häufig zum Streit. Oft streiten sich die Vertragspartner hierbei darüber, ob der Verkäufer seine Aufklärungspflichten verletzt hat.
Doch wann haben Sie als Verkäufer eine Aufklärungspflicht❓
Eine Aufklärungspflicht des Verkäufers gilt für solche Umstände, die den Vertragszweck vereiteln oder erheblich gefährden können oder geeignet sind, dem Käufer als Vertragspartner erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.
Welche konkreten Angaben Sie nach dieser formelhaften Vorgabe der Rechtsprechung in Bezug auf Ihre Immobilie machen müssen, ist natürlich stets eine Frage des Einzelfalls. So sind Sie als Verkäufer beispielsweise verpflichtet, Angaben zu
- Feuchtigkeitsschäden,
- Schädlingsbefall (wie Hausbockkäfer oder Hausschwamm),
- einem Verdacht auf Altlasten,
- dem Fehlen einer Baugenehmigung oder
- einer baurechtlichen Unzulässigkeit der derzeitigen Nutzung
zu machen.
Lassen Sie uns gerne sprechen, damit wir Sie umfangreich beraten und informieren können. Wir freuen uns auf Sie!
Telefon: 03601 812842
E-Mail: Kontakt@Traum.Immobilien