Wissen rund um die Immobilie
Hausverkauf als Erbengemeinschaft
Sie haben mit mehreren Personen ein Haus geerbt, sind also eine Erbengemeinschaft, und wollen dieses nun zusammen verkaufen? Dabei gibt es einige Dinge zu beachten.
Neben der Grundvoraussetzung, dass sich alle Erben über den Verkauf der Immobilie einig sein müssen, sollten Sie zunächst die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlassen.
Die Miterben werden dann als “Eigentümer in Erbengemeinschaft” eingetragen. Den Nachweis Ihres Erbrechts führen Sie durch
- einen Erbvertrag, ein öffentlich beglaubigtes Testament oder einen Erbschein.
Solange sich die Immobilie in Besitz der Erbengemeinschaft befindet, zahlt jeder Miterbe anteilig
- Grundsteuer, Abfallgebühren, sowie Wasser- und Abwassergebühren.
Kommt eine Partei dieser Pflicht nicht nach, sieht das Gesetz vor, dass die anderen Miterben mit ihrem Privatvermögen für denjenigen haften, der nicht zahlt.
Neben der erwähnten Grundsteuer, die in jedem Fall zu entrichten ist, kann auch eine
- Erbschaftssteuer fällig sein.
Ob diese anfällt, ist davon abhängig, wie hoch der jeweilige Anteil aus dem Erlös der Immobilienveräußerung ist.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen als Immobilienprofi gern unterstützend zur Seite, denn der Verkauf eines Hauses als Erbengemeinschaft kann durch viele unterschiedliche Meinungen zur echten Herausforderung werden. Eine neutrale Person kann in dem Fall oft sehr hilfreich sein.