Wissen rund um die Immobilie
Hundegebell!
Der Nachbarshund tollt mit den Nachbarskindern durch den Garten und bellt dabei: kein Problem. Das Bellen von Hunden ist eine Form der sozialen Kommunikation und ist, wenn es unregelmäßig und eher selten passiert, kein Anlass für Beschwerden.
Anders kann es aussehen, wenn der Nachbar in der engen Stadtwohnung einen Hund hält und dieser stundenlang tagsüber oder gar nachts bellt. Aber ab wann wird aus einem Bellen eine Lärmbelästigung und eine Gesundheitsgefährdung? Viele Gerichte haben sich mit dieser Frage bereits beschäftigt und folgende Rahmenbedingungen abgesteckt:
Um als Lärmbelästigung klassifiziert zu werden, muss das Bellen das ortsübliche Maß überschreiten. Bedeutet: Menschen, die auf dem Land leben, müssen Hundebellen eher hinnehmen als Menschen, die in einer Stadt wohnen.
In den Ruhezeiten muss, abgesehen von situationsbezogenem Bellen, wie zur Begrüßung einer Person, das Bellen unterbleiben. Bellen, welches länger als eine halbe Stunde am Tag andauert, oder zehnminütiges Bellen während der Nachtruhe kann als Lärmbelästigung gewertet werden.
Wir meinen: Bevor Sie gleich einen Anwalt einschalten, sollten Sie mit dem betreffenden Hundebesitzer sprechen. Viele Hundebesitzer empfinden das Bellen des eigenen Hundes als wenig störend und sind sich der Problematik kaum bewusst. Ein konstruktives Gespräch klärt oft viel mehr als der Gang zum Juristen!