Wissen rund um die Immobilie
Darf ich als Vermieter einen Schlüssel für die Wohnung haben?
Grundsätzlich dürfen Sie als Vermieter keinen Zweitschlüssel für die Mietwohnung behalten. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter vorübergehend abwesend ist.
Als Vermieter sind Sie verpflichtet, Ihrem Mieter bei der Wohnungsübergabe alle in Ihrem Besitz befindlichen Schlüssel auszuhändigen. Das gilt nicht nur für den Haus- und Wohnungsschlüssel, sondern auch für Briefkasten-, Keller- und Garagenschlüssel.
Selbst wenn Sie einen Schlüssel hätten, könnten Sie damit nicht viel anfangen. Denn rechtlich gesehen dürfen Sie die Wohnung nur mit Zustimmung des Mieters und nach vorheriger Terminabsprache betreten.
Es gibt nur eine Situation, in der Sie als Vermieter die Wohnung auch ohne Erlaubnis des Mieters betreten dürfen, und das ist ein Notfall. Wenn z. B. ein Wasserrohr gebrochen ist oder Gas austritt und der Mieter nicht erreichbar ist, darf der Vermieter die Wohnung betreten, um größeren Schaden abzuwenden.