Wissen rund um die Immobilie
Wann kann Ihr Mieter eine Mietminderung verlangen?
Eine Mietminderung kommt nur in Betracht, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Mietwohnung – auch über einen längeren Zeitraum – erheblich beeinträchtigt ist.
Eine Mietminderung kommt nicht in Frage, wenn der Mieter den Schaden oder Mangel selbst verursacht hat.
Mögliche Gründe für eine Mietminderung können sein
- Feuchtigkeit und Schimmel
- Lärmbelästigung
- Ausfall von Strom, Heizung oder Warmwasser
Stellt der Mieter einen Mangel fest, muss er Sie als Vermieter unverzüglich darüber informieren. Das Mietminderungsrecht steht dem Mieter selbständig zu und muss nicht vom Vermieter beantragt oder gar genehmigt werden.
Er kann die Miete so lange mindern, bis Sie den Mangel behoben haben. Die Höhe der Mietminderung ist nicht pauschal festgelegt. Es gibt Mietminderungstabellen, die als Anhaltspunkt dienen können. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Art des Mangels und auch von der Dauer der Beeinträchtigung ab.