Wissen rund um die Immobilie

Spekulationssteuer

Wird die Spekulationssteuer immer fällig?

Überlegen Sie, Ihre Immobilie innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erwerb wieder zu verkaufen? Erzielen Sie dabei einen Gewinn, kann die Spekulationssteuer anfallen. Diese wird auf die Differenz berechnet, die zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Verkaufspreis liegt – abzüglich der angefallenen Kosten.

Haben Sie die Immobilie in den letzten beiden Jahren, sowie im Verkaufsjahr selbst genutzt? Ist das der Fall, betrifft Sie die Spekulationssteuer nicht.

Das gleiche gilt für Verkäufe, die außerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren liegen. Ist es Ihnen also möglich, den Verkauf der Immobilie bis nach Ende der Frist hinauszuzögern, ist das definitiv eine der besten Lösungen die anfallende Steuer zu umgehen.

Wenn Sie Ihre Immobilie verschenken – beispielsweise an eines Ihrer Familienmitglieder, fällt für Sie auch keine Spekulationssteuer an – für den Beschenkten sehr wahrscheinlich jedoch die Schenkungssteuer.

Team Koch Immobilien

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