Wissen rund um die Immobilie
Welche Betriebskosten darf ich auf meine Mieter umlegen?
Wer ein Haus oder eine Wohnung unterhält, der muss viel Geld bezahlen 💰 Als Vermieter können Sie jedoch bestimmte Ausgaben auf Ihre Mieter umlegen ☝️
Dies geht aber nur dann, wenn Sie mit Ihrem Mieter ausdrücklich vereinbart haben, die Nebenkosten auf diesen umzulegen!
In der Betriebskostenabrechnung können Sie folgende Kostenpunkte auflisten:
✅ Grundsteuer
✅ Abwassergebühr
✅ Warme Betriebskosten
✅ Aufzug
✅ Straßenreinigung und Müllabfuhr
✅ Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung
✅ Gartenpflege
✅ Beleuchtungskosten
✅ Hausmeisterkosten
✅ Sach- und Haftpflichtversicherungen
✅ Fernsehen, Antenne oder Kabelanschluss
✅ Waschraum
✅ Schornsteinfeger
Folgende Nebenkosten dürfen Sie hingegen nicht auf den Mieter umlegen:
❌ Instandhaltung und Instandsetzung
❌ Verwaltungsarbeit