Wissen rund um die Immobilie
Wann fällt die Vorfälligkeitsentschädigung an?
Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt im Bereich der Immobilienfinanzierung an, wenn Sie den Kredit vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist kündigen!
🤓 Beispiel: Sie haben einen Kredit mit einer Zinsbindungsfrist von 15 Jahren und in dieser Frist sind die Kreditzinsen festgeschrieben und können sich nicht ändern. Sie verkaufen jedoch Ihr Haus und möchten den kompletten Kredit vor Ablauf der Frist zurückzahlen.
In diesem Fall fällt die Vorfälligkeitsentschädigung an. Die Bank darf Ihnen eine Gebühr für die Zinseinnahmen verlangen, die sie in den Folgejahren noch erzielt hätten. Damit wird der Bank der entstandene Schaden erstattet.
Um den Betrag zu errechnen, kann die Bank zwischen zwei Berechnungsmethoden wählen:
☝️ Aktiv-Aktiv-Vergleich
✌️ Aktiv-Passiv-Vergleich
Meist wird von der Bank der Aktiv-Passiv-Vergleich gewählt – zusätzlich zu der entstehenden Gebühr, kann auch noch eine Bearbeitungsgebühr für die Berechnung des Zinsschadens verrechnet werden.