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Rio de Janeiro – der Ursprung des Energieausweises
Die Geschichte des Energieausweises reicht weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Den Ursprung fand dieser auf dem Umweltgipfel im Rahmen der Klimaschutzkonvention in Rio de Janeiro im Jahre 1992. Seit 2009 ist der Energieausweis für Gebäude in Deutschland verpflichtend, dabei definiert das Gebäudeenergiegesetz energetische Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude. Wobei sich diese unterscheiden.
Es wird zwischen zwei Arten des Energieausweises unterschieden:
☝️Energieverbrauchsausweis: wird an dem tatsächlichen Energieverbrauch der Hausbewohner gemessen.
✌️Energiebedarfsausweis: berechnet den Bedarf, abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.
Die wichtigsten Fakten zum Energieausweis sind:
❗Hat eine Gültigkeit von maximal 10 Jahren.
❗Muss beim Hausverkauf ungefragt vorgelegt werden.
❗Wird der Energieausweis beim Verkauf nicht vorgelegt, drohen Strafen mit bis zu 15.000 €.
❗Es gibt 2 Arten des Energieausweises.
❗Wird in Effizienzklassen von A+ bis H eingeteilt.