Wissen rund um die Immobilie
Alles rund um den befristeten Mietvertrag
Ein befristeter Mietvertrag begrenzt die Mietdauer zeitlich, der Vermieter bekommt dadurch eine hohe Planungssicherheit. Doch seit 2001 muss für den befristeten Mietvertrag ein konkreter und zulässiger Grund vorliegen. Ohne diesen ist die Befristung nicht gültig.
Zulässige Gründe sind:
👉 Baumaßnahmen: Sind Baumaßnahmen geplant, die ein Bewohnen der Wohnung nicht möglich machen, ist es möglich, den Mietvertrag zu befristen.
👉 Nutzung als Werkswohnung: Wird die Wohnung als Werkswohnung, für beispielsweise Hausmeister genutzt, ist die Befristung zulässig.
👉 Geplante Eigennutzung: Wird die Wohnung in Zukunft selbst vom Vermieter benötigt und genutzt, darf der Mietvertrag befristet werden.
Achtung: Oftmals wird angenommen, dass der bevorstehende Verkauf der Wohnung Grund für eine Befristung ist, dem ist nicht so. Es gibt Ausnahmen – informieren Sie sich in diesem Fall individuell!
Zusätzlich zu den üblichen Inhalten, muss der Mietvertrag auch folgende Eckdaten beinhalten:
1️⃣ Zeitliche Begrenzung
2️⃣ Befristungsgrund
3️⃣ Zusätzliche erklärende Klauseln zur Kündigung