Wissen rund um die Immobilie
Verkauf Ihrer Immobilie mit bestehendem Wohnrecht!
Ein Wohnrecht ist die vereinbarte Erlaubnis, eine Immobilie zu bewohnen, ohne der Eigentümer zu sein. Oftmals wird von einem lebenslangen Wohnrecht gesprochen – es kann jedoch auch zeitlich befristet werden.
Gründe für ein (lebenslanges) Wohnrecht sind häufig:
✅ Eintragung des Wohnrechts für den Partner, der nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, um ihn / sie nach dem Tod des Eigentümers zu schützen.
✅ Bei einer Schenkung bzw. dem Verkauf der Immobilie – beispielsweise in der eigenen Familie – um bis zum Ableben in der Immobilie wohnen bleiben zu können.
❗ Das Wohnrecht kann mündlich erteilt werden und muss nirgends schriftlich festgehalten worden sein. Die gesetzliche Grundlage ist allerdings erst dann gegeben.
Doch welchen Einfluss hat das Wohnrecht nun auf den Verkauf der Immobilie? Der Verkauf ist trotzdem möglich – der Berechtigte muss auch nicht zustimmen.
Das Wohnrecht mindert jedoch sehr oft den Wert der Immobilie.
Sie haben noch Fragen? Wir helfen gerne!
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